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AGBs – Vermietung

Stand: 10.01.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen Industriehof-Schenke (Walzensaal):

1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Mietbedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere für die Überlassung des Walzensaals (ein Teil der Industriehof-Schenke) als Veranstaltungsraum.

Der Walzensaal wird von der Foonax GmbH betrieben, so dass die Ausfertigung von Verträgen für den Walzensaal stets durch die Foonax GmbH unter Einbeziehung der vorliegenden Mietbedingungen erfolgt.


2 Vertragspartner

Vertragspartner sind die Foonax GmbH und der Mieter.
Ist der Mieter nicht gleichzeitig Veranstalter, hat der Mieter den Veranstalter schriftlich im Vertrag als “Veranstalter” zu benennen und ihn von allen vertraglichen Verpflichtungen, einschließlich dieser Mietbedingungen, in Kenntnis zu setzen. Gegenüber der Foonax GmbH bleibt der Mieter für die Erfüllung aller Pflichten, die dem Veranstalter nach dem Vertrag obliegen, verantwortlich.
Wird im Vertrag neben dem Mieter kein Dritter als Veranstalter benannt, hat der Mieter alle pflichten, die dem Veranstalter nach Maßgabe und nach dem Wortlaut dieser Mietbedingungen obliegen, umzusetzen.

3 Vertragsgegenstand

Die Überlassung des Walzensaals erfolgt zu dem vom Mieter angegebenen Nutzungszweck mit einer festgelegten maximalen Besucherkapazität. Die Änderung des Nutzungszwecks und der maximalen Besucherkapazität bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Foonax GmbH.

Das Bekleben jeglicher Oberflächen ist grundsätzlich untersagt.

4 Nutzungsdauer, Übergabe

Beginn und Ende der Mietdauer und der Veranstaltung richten sich nach der in der Auftragsbestätigung festgelegten Zeiten. Der Walzensaal wird eine Stunde vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung geöffnet.

Der Mieter oder der Veranstalter haben dafür Sorge zu tragen, dass die Veranstaltung zum vereinbarten Zeitpunkt beendet wird und der Walzensaal innerhalb einer halben Stunde nach Ende der Mietzeit geräumt wird.

Alle vom Mieter oder Veranstalter eingebrachten Gegenstände, Aufbauten und Dekorationen sind vom Mieter oder Veranstalter bis zum vereinbarten Nutzungsende restlos zu entfernen und der ursprüngliche Zustand des Mietobjekts ist wiederherzustellen. Nach Ablauf der Nutzungszeit können die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Mieters entfernt werden.

5 Nutzungsentgelte, Nebenkosten, Zusatzleistungen

Im vertraglich vereinbarten Entgelt sind neben der Bereitstellung des Walzensaals auch die Kosten für den Betrieb (Strom, Wasser, Heizung, Lüftung), die Reinigung, allgemeine Haus- und Raumbeleuchtung, und das Thekenpersonal erhalten.

Alle zusätzlichen Leistungen und Nebenkosten, wie z. B. die Bereitstellung und Bedienung veranstaltungstechnischer Einrichtungen, Mehrkosten durchverlängerte Öffnungszeiten, zusätzliche Möblierungen oder Endreinigung bei besonderer Verschmutzung sind gesondert zu vergüten.

Die Abrechnung aller Leistungen und entstandenen Nebenkosten erfolgt nach Durchführung der Veranstaltung unter Anrechnung bereits geleisteter Vorauszahlungen.

6 GEMA-Gebühren

Die rechtzeitige Anmeldung GEMA-pflichtiger Werke bei der GEMA sowie die fristgerechte Entrichtung der GEMA-Gebühren sind alleinige Pflichten des Mieters oder des Veranstalters.

Die Rahmendaten für die GEMA: Der Walzensaal hat eine Fläche von 150qm.

Die Foonax GmbH kann rechtzeitig vor der Veranstaltung vom Mieter oder dem Veranstalter den schriftlichen Nachweis der Anmeldungen der Veranstaltung bei der GEMA verlangen.

7 Eintrittsgelder, Vorverkauf

Der Mieter bzw. der Veranstalter sind für den Vorverkauf der Veranstaltung verantwortlich. Sofern Eintrittsgelder erhoben werden, sind diese durch den Mieter bzw. Veranstalter zu versteuern.

Die Foonax GmbH bietet an hierfür ihr Shopsystem zu realisieren. Gebühren für den externen Shop werden dabei 1:1 an den Mieter bzw. den Veranstalter weitergegeben und liegen bei max. 10% des Ticketentgeltes.

8 Bewirtschaftung

Das Recht zur gastronomischen Bewirtschaftung des Walzensaals steht ausschließlich der Foonax GmbH zu.

Der Mieter oder Veranstalter sind im Rahmen dieser Regelungen nicht berechtigt Speisen, Getränke, Erfrischungen, Tabakwaren oder dergleichen anzubieten bzw. mit in den Walzensaal einzubringen.

9 Garderoben

Dem Mieter oder dem Veranstalter stehen für die Veranstaltung die im Walzensaal vorhandene Besuchergarderoben zur Verfügung.

Die Bewirtschaftung der Besuchergarderobe obliegt der Foonax GmbH. Diese trifft die Entscheidung, in welchem Umfang die Garderobe für die jeweilige Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird.

10 Security

Die Anzahl des notwendigen Security Personals wird durch die Art der Veranstaltung, die Anzahl der Besucher und den potentiellen Veranstaltungsrisiken bestimmt.

Dem Mieter oder dem Veranstalter werden der Umfang des voraussichtlich notwendigen Security Personals soweit möglich bereits bei Vertragsabschluss genannt.

Die Kosten für die Bereitstellung und den Einsatz des Security Personals gehen zu Lasten des Mieters oder des Veranstalters.

11 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet gegenüber der Foonax GmbH für alle Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, Gäste oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung verursacht werden.

Im Zusammenhang mit der Veranstaltung eingetretene Schäden im Walzensaal sind der Foonax GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Der Mieter stellt die Foonax GmbH von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden, frei, soweit diese von ihm, seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder von seinen Gästen bzw. Besuchern zu vertreten sind. Diese Freistellungsverpflichtung erstreckt sich auch auf behördliche Bußgelder (z.B. wegen Ruhestörung, Versperrung von Rettungswegen), die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen die Foonax GmbH als Betreiber der Versammlungsstätte verhängt werden können. Die Freistellungsverpflichtung besteht nicht, wenn für die Entstehung eines Sach- oder Vermögensschadens eine grob fahrlässige oder vorsätzlich zu vertretende Pflichtverletzung und bei Eintritt von Personenschäden eine zu vertretende Pflichtverletzung von Mitarbeiter/innen der Foonax GmbH (mit-) ursächlich war.

Die Foonax GmbH wird jede Festsetzung von Bußgeldern, die in den Verantwortungsbereich des Mieters fällt, unverzüglich an diesen weiterleiten.

12 Haftung der Foonax GmbH

Die verschuldensunabhängige Haftung der Foonax GmbH auf Schadensersatz für anfängliche Mängel des Walzensaals ist ausgeschlossen.

Eine Minderung der Miete wegen Mängeln des Walzensaals kommt nur in Betracht, wenn der Foonax GmbH die Minderungsabsicht während der Mietdauer angezeigt worden ist.

Die Haftung der Foonax GmbH für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt sind.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Schadensersatzpflicht der Foonax GmbH für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.

Die Foonax GmbH haftet nicht für Schäden, die durch von ihr veranlasste Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung entstehen. Kommt es infolge eines Fehlverhaltens seitens des Mieters und seiner Gäste zu einer Absage oder Abbruch der Veranstaltung auf Anweisung der Foonax GmbH, haftet diese nicht für den Ausfall.

13 Wegfall der Nutzung

Führen der Mieter oder der Veranstalter aus einem der Foonax GmbH nicht zu vertretenden Grund die Veranstaltung nicht durch, so ist der Mieter verpflichtet, nach Abschluss des Mietvertrages nachstehende Schadenspauschale, bezogen auf die vereinbarten Entgelte für Raummieten zu leisten:

Bei Absage der Veranstaltung 

  • ab Vertragsschluss bis zu 8 Wochen vor dem Mietbeginn 10%
    • bis zu 4 Wochen vor dem Mietbeginn 30%
    • bis zu einer Woche vor dem Mietbeginn 50%
    • weniger als eine Woche vor dem Mietbeginn 80%.

    Jede Absage bzw. Änderung des Mieters oder des Veranstalters bedürfen der Schriftform.

Der Mieter hat das Recht nachzuweisen, dass der Foonax GmbH kein Schaden oder ein Schaden nicht in dieser Höhe entstanden ist. Tatsächlich entstandene bzw. entstehende Kosten der Foonax GmbH für Nebenleistungen sind vom Mieter in jedem Fall in voller Höhe zu erstatten.

14 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das die Foonax GmbH nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert.

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Foonax GmbH, Franz-Kirrmeier-Straße 19 Industriehof Halle, 2 E, 67346 Speyer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Über das Muster-Widerrufsformular informiert die Foonax GmbH nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Foonax GmbH, Franz-Kirrmeier-Straße 19 Industriehof Halle, 2 E, 67346 Speyer, E-Mail Adresse: info@Industriehof-Schenke.de
–Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren /die Erbringung der folgenden Dienstleistung
–Bestellt am /erhalten am
–Name des/der Verbraucher(s)
–Anschrift des/der Verbraucher(s)


15 Rücktritt

Die Foonax GmbH ist berechtigt, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach erfolgloser Fristsetzung und Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei:

  • Verletzung vertraglich vereinbarter Zahlungspflichten,
    • Verletzung von Anzeige- und Mitteilungspflichten (Pflichtmitteilungen zur Veranstaltung),
    • Wesentliche Änderung des Nutzungszwecks ohne Zustimmung,
    • Fehlen behördlicher Erlaubnisse und Genehmigungen für die Veranstaltung,
    • Verstoß gegen behördliche Auflagen / Genehmigungen,
    • Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, die die Sicherheit der Veranstaltung betreffen,
    • Verletzung der Rechte Dritter durch die Veranstaltung,
    • Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Macht die Foonax GmbH von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch, so behält sie den Anspruch auf Zahlung der Pauschalen gemäß §12. Die Foonax GmbH muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus etwaigen Ersatzvermietungen anrechnen lassen.

16 Höhere Gewalt

Kann die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner seine bis dahin entstandenes Kosten selbst.

Ist die Foonax GmbH für den Mieter mit Kosten in Vorlage getreten, die vertraglich zu erstatten wären, so ist der Mieter in jedem Fall zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet. Der Ausfall von Künstlern oder das nicht rechtzeitige Eintreffen eines oder mehrerer Teilnehmer sowie schlechtes Wetter einschließlich Eis, Schnee und Sturm fällt in keinem Fall unter den Begriff “höhere Gewalt”.

17 Hausordnung, Ausübung des Hausrechts

Im Walzensaal gilt die Hausordnung der Foonax GmbH.

Der Mieter und der Veranstalter haben für die Umsetzung und Einhaltung der Hausordnung gegenüber ihren Besuchern, Mitarbeitern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zu sorgen.

Die Foonax GmbH und den von ihm beauftragten Personen steht weiterhin das Hausrecht gegenüber dem Mieter, dem Veranstalter, seinen Besuchern und Dritten während der Dauer des Mietverhältnisses zu. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten.

18 Abbruch von Veranstaltungen

Bei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, sicherheitsrelevanten Vorschriften und bei besonderen Gefahrenlagen kann die Foonax GmbH vom Mieter oder Veranstalter die sofortige Räumung und Herausgabe des Vertragsgegenstandes verlangen. Kommt der Mieter oder Veranstalter einer entsprechenden Aufforderung nicht nach, so ist die Foonax GmbH berechtigt, die Räumung auf Kosten und Gefahr des Mieters oder des Veranstalters durchführen zu lassen. Der Mieter bleibt in einem solchen Fall zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.

19 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Speyer.

Sollten einzelne Klauseln dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. In diesem Falle ist die ungültige Vorschrift so zu ergänzen oder zu ändern, dass der mit ihr beabsichtigte Zweck erreicht wird.